Bei der Vermögensteuer handelte es sich um eine Steuer, welche auf das Vermögen eines Steuerpflichtigen zu entrichten war. Berechnet wurde sie vom Wert des Nettovermögens, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden gewesen ist. Die Höhe des jeweils zu entrichtenden Steuerbetrages wurde gemäß § 6 VStG gesetzlich geregelt. Kennzeichnend für die Vermögensteuer sind ihr verhältnismäßig niedriger Zinssatz sowie die Tatsache, dass sie keiner Steuerprogression unterworfen ist