Kanzlei für Steuerrecht

Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Für die Berechnung der Nutzungsvorteile der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz sind 2 Varianten möglich. Grundsätzlich ist eine Pauschalregelung vorgesehen (1 %-Regelung, § 8 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Der private Nutzungsvorteil ist also nicht mit dem üblichen Endpreisen am Abgabeort einzusetzen, sondern pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises zu bemessen. Individuelle Besonderheiten der Art und der Nutzung des Dienstwagens bleiben für die Bewertung der Nutzungsvorteile ebenso unberücksichtigt wie nachträgliche Änderungen des Fahrzeugwerts. Die Pauschalregelung kann nur vermieden werden, wenn für die gesamten Kosten Belege gesammelt werden und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird (Fahrtenbuchmethode). Ordnungsgemäß ist ein Fahrtenbuch dann, wenn es fortlaufend und geschlossen geführt wird. Bei elektronischer Führung muss eine nachträgliche Veränderung ausgeschlossen sein. Die zu erfassenden Fahrten einschließlich der dann erreichten Gesamtkilometerstände müssen im Fahrtenbuch vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden. Jede einzelne berufliche/geschäftliche Verwendung ist grundsätzlich für sich und mit dem so erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs aufzuzeichnen.

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