Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der nicht natürlichen Personen. Ihr unterliegen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen, nicht rechtsfähige Vereine sowie die Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.