Selbstanzeige
Die Selbstanzeige einer Steuerstraftat ist tätige Reue, die auch bei vollendeter Tat Straffreiheit schafft. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige durch ausreichende Angaben die Festsetzung der richtigen Steuer ermöglicht und den verkürzten Betrag innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist entrichtet. Straffreiheit tritt ein bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung.